Übernachtungssteuer
Von der Stadt Köln wird eine Übernachtungssteuer von allen Reisenden erhoben. Die Höhe dieser Aufwandssteuer beträgt 5% vom Bruttologispreis. Beruflich zwingende Übernachtungen, die ab dem 1.Juli 2024 beginnen, sind nicht mehr von der Besteuerung ausgenommen.